§1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der EnerCare GmbH (nachfolgend „EnerCare“) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Energieberatung, energetische Fachplanung und Baubegleitung, Fördermittelberatung, Fördermittelbeantragung, technische und wirtschaftliche Projektbewertung, Begleitung von Investitionsprojekten im Bereich Energie, Dekarbonisierung und Energieeffizienz, Einführung von Managamentsystemen und Durchführung von Audits.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn EnerCare diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
EnerCare erbringt Beratungsleistungen im Bereich Energie- und Fördermittelberatung.
Die Leistungen können insbesondere, Analyse von Investitionsvorhaben, Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen, Fördermittelrecherche, Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Erstellung von Förderanträgen, Kommunikation mit Förderstellen, Begleitung während der Projektumsetzung, Unterstützung bei Verwendungsnachweisen und Durchführen von Audits sein.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Beratungsvertrag. EnerCare schuldet eine Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§3 Fördermittelberatung
EnerCare unterstützt Auftraggeber bei der Identifikation geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Die Entscheidung über die Gewährung von Fördermitteln liegt ausschließlich bei der jeweiligen Förderstelle. EnerCare übernimmt keine Garantie für eine Förderbewilligung.
EnerCare haftet nicht für Ablehnung von Förderanträgen, Änderungen von Förderprogrammen, ausgeschöpfte Förderbudgets, nachträgliche Änderungen von Förderrichtlinien, Entscheidungen der Förderstellen.
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller Förderbedingungen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich EnerCare alle notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, Angaben wahrheitsgemäß zu machen, Änderungen am Projekt unverzüglich mitzuteilen, Förderbedingungen einzuhalten und notwendige Unterlagen für Verwendungsnachweise bereitzustellen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann EnerCare daraus entstehenden Mehraufwand gesondert berechnen.
§5 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Beratungsvertrag. Die Vergütung kann aus Beratungspauschalen, Stundenhonoraren oder erfolgsabhängigen Vergütungen (z. B. bei Fördermitteln) bestehen. Sofern eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist, wird diese fällig mit Bewilligung der Fördermittel. Wird ein durch EnerCare identifiziertes Förderprogramm innerhalb von 24 Monaten umgesetzt, besteht der Vergütungsanspruch weiterhin. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§6 Vergütung bei Förderablehnung
Beratungsleistungen bleiben unabhängig vom Ausgang des Förderverfahrens vergütungspflichtig, sofern EnerCare die vereinbarten Leistungen erbracht hat. Abweichungen hiervon müssen schriftlich geregelt sein.
§7 Projektänderungen
Änderungen des Projekts, insbesondere hinsichtlich Investitionsvolumen, technischer Ausführung, Projektumfang und Zeitplan können Auswirkungen auf Förderfähigkeit und Förderhöhe haben. EnerCare übernimmt hierfür keine Haftung.
§8 Fördermittelrückforderungen
Förderstellen können bewilligte Fördermittel ganz oder teilweise zurückfordern, z. B. bei Verstößen gegen Förderbedingungen, falschen Angaben, Nichteinhaltung von Zweckbindungsfristen, Projektänderungen. EnerCare haftet nicht für solche Rückforderungen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von EnerCare beruhen.
§9 Haftung
EnerCare haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EnerCare nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist maximal begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Beratungshonorars. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Produktionsausfälle oder entgangene Fördermittel ist ausgeschlossen.
§10 Vertraulichkeit
EnerCare verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
§11 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle von EnerCare erstellten Unterlagen, Konzepte, Berechnungen und Analysen bleiben geistiges Eigentum von EnerCare. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung von EnerCare.
§12 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Annahme des Angebots oder Unterzeichnung des Beratungsvertrags. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Darmstadt, der Sitz der EnerCare GmbH.
§14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.